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Warum nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden? Genau das ermöglicht der Bildungsurlaub. In Brandenburg – wie auch in vielen anderen Bundesländern – haben Beschäftigte regelmäßig Anspruch darauf, sich ein paar Tage im Jahr für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. Und das Beste: Diese Tage werden nicht vom regulären Urlaub abgezogen. Hier ein Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, wie die Antragstellung funktioniert und welche Regelungen für den Bildungsurlaub in Brandenburg zu beachten sind.
Was ist Bildungsurlaub eigentlich?
Ziel des Bildungsurlaubs ist die berufliche und persönliche Weiterbildung von Arbeitnehmern. Grundlage ist das Brandenburgische Bildungsfreistellungsgesetz, in dem steht, dass jedem Arbeitnehmer ein Recht auf regelmäßige Inanspruchnahme eines Bildungsurlaubs zusteht. Dabei handelt es sich nicht um einen klassischen Urlaub. Die Tage werden also nicht von den im Vertrag festgelegten Urlaubstagen abgezogen, sondern grundsätzlich zusätzlich gewährt. So bekommen Arbeitnehmer die Gelegenheit, sich weiterzubilden, ohne dafür ihre Freizeit opfern zu müssen. Arbeitgeber profitieren ebenfalls von entspannten, neu motivierten und besser qualifizierten Mitarbeitenden, die in verschiedenen Weiterbildungsangeboten neue Skills erwerben und sich fachlich und persönlich weiterentwickeln. Trotzdem wissen viele Beschäftigte gar nicht, dass sie überhaupt Anspruch darauf haben.
Wer darf Bildungsurlaub nehmen?
Anspruchsberechtigt sind alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit einem Arbeitsplatz in Brandenburg (und vielen anderen Bundesländern), unabhängig von der Anzahl an Stunden, die sie im Unternehmen arbeiten. Auch Minijobber können Bildungsurlaub nehmen, ebenso Azubis ab dem 16. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass diese sich nicht mehr in der Probezeit befinden bzw. seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen tätig sind und der Arbeitsort in Brandenburg liegt.
Hinweis: Beamte, Selbstständige und alle im Bundesfreiwilligendienst aktiven Personen haben keinen Anspruch auf einen Bildungsurlaub.
Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu?
Insgesamt sind es 10 Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, die jedem Vollzeit-Arbeitnehmer zustehen. Bei einem Teilzeit-Vertrag reduziert sich der Anspruch anteilig nach den vereinbarten Arbeitsstunden. Die 10 Tage können am Stück oder auf zwei Jahre verteilt genommen werden. Werden sie nicht genutzt, verfällt der Anspruch nach 2 Jahren.
Welche Veranstaltungen sind anerkannt?
Ganz wichtig: Man darf nicht einfach irgendwas buchen, um sich weiterzubilden, sondern der Kurs bzw. das Seminar muss vom Land Brandenburg als anerkannt gelistet sein! Stressmanagement im Job, Achtsamkeit, das Erlernen einer neuen Sprache, Fitnesskurse für einen gesunden Rücken und viele weitere Kurse sind hier zu finden. Es muss immer einen Bezug zur Arbeitswelt geben – der kann aber ganz unterschiedlich ausfallen und an die eigenen Interessen und Wünsche gekoppelt sein. Beliebt sind etwa Sprachkurse, zum Beispiel „Spanisch für den Beruf“, EDV-Trainings wie „Excel für Fortgeschrittene“ oder Sportkurse wie ein „Rückenfitness“-Kurs, die häufig als Bildungsurlaub gebucht werden. Die Veranstaltungen dürfen zwar nicht ausschließlich zu Erholungszwecken dienen, viele Kurse finden aber in einer attraktiven Umgebung statt. Übernachtet wird oft in komfortablen Unterkünften mit vielseitigen Erholungsmöglichkeiten – sodass sich hier Bildung und Erholung perfekt kombinieren lassen.
So funktioniert die Antragstellung beim Arbeitgeber
Damit Arbeitgeber den Bildungsurlaub ihrer Mitarbeitenden rechtzeitig einplanen können, ist ein frühzeitiger Antrag zu empfehlen. Am besten melden Mitarbeiter diesen schon mit der Jahresurlaubsplanung am Anfang des Jahres an, damit es zum Wunschtermin klappt. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn schriftlich vorliegen. Darin beschrieben sein sollten die genaue Bildungsmaßnahme und der Anerkennungsbescheid des Veranstalters. Ablehnen darf der Arbeitgeber den Antrag nur in Ausnahmefällen, etwa aus betrieblichen Gründen, wenn wichtige Projekte ohne diese Mitarbeitenden sonst nicht fristgerecht erledigt werden können. Die Kurskosten tragen Arbeitnehmer übrigens selbst. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten über die jährliche Einkommenssteuererklärung abzusetzen und so über eine eventuelle Steuerrückzahlung teilweise erstattet zu bekommen.
Tipps und Stolperfallen
Damit beim Bildungsurlaub alles glatt läuft, lohnt sich ein kurzer Check im Voraus – denn es gibt ein paar Punkte, die gerne übersehen werden:
- Nicht jeder Anbieter ist automatisch anerkannt: Brandenburg erkennt nicht alle bundesweit gelisteten Bildungsträger an. Deshalb unbedingt vorher prüfen, ob das gewünschte Seminar auch in Brandenburg offiziell anerkannt ist. Sonst kann es passieren, dass der Antrag abgelehnt wird.
- Online ist erlaubt – aber mit Bedingungen: Auch Online-Seminare können als Bildungsurlaub gelten. Wichtig ist aber, dass die vorgeschriebene Mindeststundenzahl eingehalten wird. Ein paar Videos am Abend reichen also nicht aus.
- Urlaub clever kombinieren: Wer Bildungsurlaub mit einem Brückentag oder normalem Urlaub kombiniert, kann mehr aus seiner freien Zeit herausholen – z. B. ein Seminar in Brandenburg direkt vor einen Feiertag legen und verlängertes Wochenende genießen.
- Ablehnung? Nachweis trotzdem aufheben! Wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt, sollte man den Nachweis unbedingt aufbewahren. Denn in bestimmten Fällen hat man später Anspruch darauf, die Tage nachzuholen.
- Seminar in Berlin geplant? Aufpassen! Veranstaltungen im Nachbarbundesland Berlin gelten nicht automatisch auch in Brandenburg. Hier gilt: Nur Seminare mit Berliner Anerkennung sind für Berliner Bildungsurlaub gültig – und umgekehrt.